Allgemeine Geschäftsbedingungen der Softplus Health AG

  1. Geltung

Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der Softplus Health AG sind ausschliesslich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen massgebend. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, soweit sie von Softplus Health AG schriftlich bestätigt sind.

  1. Lieferung

Verbindlich sind ausschliesslich schriftlich zugesicherte Termine. Bei Verzögerungen hat der Kunde der Softplus Health AG eine angemessene Frist von mindestens 2 Wochen zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen. Erfüllt Softplus Health AG bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern er es innert drei Tagen erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.

Kommt Softplus Health AG mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für Softplus Health AG unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit Verzug oder Unmöglichkeit nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung durch Softplus Health AG beruhen. Teillieferungen sind zulässig.

Wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens von Softplus Health AG liegen (Naturereignisse, Mobilmachung, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung, behördliche Massnahmen, etc.), so kann sie vom Vertrag zurücktreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt.

  1. Garantieleistung

Softplus Health AG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Programme so zu entwickeln, dass diese unter allen erdenklichen Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Gegenstand einer jeden Gewährleistung durch Softplus Health AG ist Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, übernimmt Softplus Health AG keine Gewähr für die Verträglichkeit gelieferter Software mit irgendwelchen anderen Programmen oder Hardware-Bestandteilen.

In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die den jeweiligen Programmpaketen beiliegenden Lizenzbedingungen. Durch Öffnen der versiegelten Diskettenverpackung werden die Lizenzbedingungen anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder ein Umtausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich.

Der Empfänger ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz und die Datensicherung. Die Haftung von Softplus Health AG für Schäden, die aus der Benutzung eines Programmes oder eines Gerätes entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung von Softplus Health AG zurückzuführen.

Zeigen sich an Produkten, für welche Softplus Health AG gewährleistungspflichtig ist, innerhalb der Gewährleistungszeit Mängel, müssen diese unverzüglich an Softplus Health AG gemeldet werden.

Die Gewährleistung von Softplus Health AG beschränkt sich nach deren Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Softplus Health AG ist ausserdem berechtigt, die Gewährleistungspflicht bei Drittprodukten an die jeweiligen Händler / Lieferanten abzutreten.

  1. Datenschutz

Wir behalten uns das Recht vor, sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen oder den Vertrag an andere Unternehmen zu verkaufen.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir seine personenbezogenen Daten im Rahmen der Vertragsübertragung oder des Verkaufs an den neuen Vertragspartner weitergeben dürfen, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.

Der Kunde wird über eine Vertragsübertragung oder einen Vertragsverkauf unverzüglich schriftlich informiert.

Im Falle der Vertragsübertragung oder des Vertragsverkaufs bleibt der Vertragspartner verpflichtet, alle vertraglichen Pflichten wie im ursprünglichen Vertrag vereinbart zu erfüllen.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Produkte Eigentum von Softplus Health AG. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen auch auf Teillieferungen zu leisten.

Die Softplus Health AG macht fällige Forderungen, sofern nicht anders angegeben, mittels Rechnung geltend. Rechnungen sind – sofern nicht anders vermerkt – innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu begleichen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist gerät die Kundin ohne weitere Mahnung in Verzug. Es gilt ein Verzugszins von 5 % p.a. als vereinbart.

Gerät die Kundin in Zahlungsverzug oder bestehen seitens der Softplus Health AG begründete Zweifel daran, dass die Kundin ihre in den kommenden zwei Monaten fällig werdenden Verpflichtungen erfüllen kann, ist die Softplus Health AG berechtigt, nach Benachrichtigung der Kundin und Gewährung einer angemessenen Zahlungsfrist die Erbringung weiterer Leistungen oder die Bereitstellung von Software-Lösungen auszusetzen. Die Fortführung der Leistungen kann von der vollständigen Begleichung offener Rechnungen sowie – nach Ermessen der Softplus Health AG – von Vorauszahlungen oder der Stellung anderer Sicherheiten abhängig gemacht werden.

Rechnungen werden auf Grundlage technischer Aufzeichnungen erstellt. Die Softplus Health AG ist berechtigt, die Rechnungsstellung bei geringfügigen Beträgen aufzuschieben.

Für Rechnungen, die per Briefpost zugestellt werden, wird eine Gebühr erhoben. Der Kunde verpflichtet sich, den in Rechnung gestellten Betrag bis zum auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum zu begleichen. Ist kein solches angegeben, gilt eine Zahlungsfrist von 20 Tagen ab Rechnungsdatum. Einwände gegen eine Rechnung sind vonseiten des Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung schriftlich und begründet bei der Softplus Health AG einzureichen; andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt.

Rückerstattungsansprüche des Kunden aufgrund von Überzahlungen werden dem Kundenkonto gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Rechnung verrechnet.
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses werden sämtliche noch ausstehenden Forderungen sofort fällig.

Softplus Health AG behält sich das Recht vor, generelle Preiserhöhungen vorzunehmen. Solche Preiserhöhungen werden den Kunden mindestens einen Monat im Voraus mitgeteilt.

Die Softplus Health AG ist berechtigt, jährlich Preis­erhöhungen von bis zu 3 % zur Abgeltung der allgemeinen Teuerung vorzunehmen. Solche Teuerungsanpassungen gelten nicht als ausserordentliche Vertragsänderung und berechtigen den Kunden nicht dazu, die ordentlichen Kündigungsfristen zu umgehen oder das Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden.

  1. Leistungsumfang Internet, Telefonie und TV

Die Softplus Health AG erbringt Internet-, Telefonie- und TV-Dienstleistungen gemäss den jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibungen, Produktblättern und Preislisten. Der konkrete Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Einzelvertrag bzw. der jeweiligen Bestellung.

Softplus Health AG ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Dritte (z.B. Netzbetreiber oder Inhalteanbieter) beizuziehen.

Ein Anspruch auf eine jederzeit unterbruchs- oder störungsfreie Verfügbarkeit der Dienstleistungen besteht nicht. Temporäre Einschränkungen können insbesondere durch Wartungsarbeiten, Netzoptimierungen, Störungen bei Vorleistungserbringern oder durch höhere Gewalt entstehen.

  1. Internetdienste

Die angegebenen Übertragungsraten verstehen sich als Maximalwerte. Die effektive Geschwindigkeit kann je nach Netzbelastung, Standort, technischer Infrastruktur sowie eingesetzten Endgeräten variieren.

Die Internetdienste sind für den üblichen Gebrauch bestimmt. Eine Nutzung, welche die Netzintegrität beeinträchtigt oder andere Kunden erheblich beeinträchtigt, ist unzulässig. Softplus Health AG ist berechtigt, bei missbräuchlicher oder aussergewöhnlicher Nutzung geeignete Massnahmen zu ergreifen, insbesondere die Leistung einzuschränken oder vorübergehend zu unterbrechen.

  1. Telefoniedienste

Telefoniedienstleistungen umfassen Sprachverbindungen über IP-basierte Netze. Notruffunktionen können im Vergleich zu herkömmlichen Telefonanschlüssen technisch eingeschränkt sein, insbesondere bei Stromausfall oder fehlender Internetverbindung.

Der Kunde ist verpflichtet, Softplus Health AG korrekte und aktuelle Adressdaten mitzuteilen, soweit diese für die Bereitstellung von Notrufdiensten relevant sind.

Verbindungen zu Mehrwertdiensten, internationalen Destinationen oder Sondernummern können gesondert verrechnet werden. Es gelten die jeweils aktuellen Tariflisten.

  1. TV-Dienste

Der Umfang der verfügbaren TV-Sender, Inhalte und Zusatzdienste kann sich aus technischen, lizenzrechtlichen oder betrieblichen Gründen ändern. Ein Anspruch auf bestimmte Sender, Programme oder Inhalte besteht nicht.

Softplus Health AG ist berechtigt, Sender oder Inhalte zu ersetzen, einzustellen oder anzupassen, sofern der Gesamtcharakter des Angebots gewahrt bleibt.

  1. Endgeräte

Sofern Endgeräte (z.B. Router, Set-Top-Boxen, Telefone) von Softplus Health AG zur Verfügung gestellt werden, bleiben diese im Eigentum von Softplus Health AG, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

Der Kunde verpflichtet sich, die Geräte sorgfältig zu behandeln und ausschliesslich gemäss den Vorgaben von Softplus Health AG zu verwenden. Bei Beendigung des Vertrags sind die Geräte innert der gesetzten Frist zurückzugeben. Beschädigte oder nicht retournierte Geräte können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist für die technischen Voraussetzungen am Standort (insbesondere Stromversorgung, Hausinstallation, Verkabelung und Endgeräte) selbst verantwortlich.

Der Kunde trägt die Verantwortung für sämtliche über seinen Anschluss geführten Verbindungen sowie für die Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen durch Dritte, denen er den Zugang ermöglicht.

  1. Support

Der Support wird zu den jeweils auf unserer Homepage veröffentlichten Zeiten gewährleistet. Die Supportleistungen sind in verschiedene Kategorien unterteilt, wobei je nach Kategorie ein unterschiedliches Supportguthaben pro Vertragsjahr zur Verfügung steht. Für Hilfestellungen zu Softplus Web, SAVEplus oder Server sowie Internet/Telefonie/TV ist pro Vertragsjahr und pro Produkt das Support Abo Silber ohne gesonderte Berechnung inkludiert. Das Support Abo Silber umfasst ein jährliches Kontingent an Supportleistungen gemäss den jeweils gültigen Supportkonditionen auf unserer Homepage. Bezieht ein Kunde mehrere der genannten Produkte, gilt das Support Abo Silber für jedes einzelne Produkt. Die im jeweiligen Support Abo enthaltenen Leistungen, insbesondere die Supportminuten, werden über alle Produkte hinweg kumuliert. Darüberhinausgehende Leistungen werden gemäss den jeweils gültigen Supportkonditionen zusätzlich verrechnet.

Im Supportabo Diamant ist pro Kalenderjahr ein Vor-Ort-Termin in der Praxis des Kunden inkludiert. Dieser Termin findet zu den auf der Homepage veröffentlichten Supportzeiten statt und darf eine Dauer von maximal sechs Stunden, inklusive An- und Rückreise, nicht überschreiten.

Bei Dienstleistungen mit Pikettdienst wird bei Einsätzen, deren Ursache nicht von der Softplus Health AG zu vertreten ist, der geleistete Aufwand mit dem Faktor 2 auf Basis der auf der Homepage publizierten Supporttarife und -zeiten verrechnet.

Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungsspesen gehen ohne anders lautende Vereinbarung zu Lasten der Kundin und werden in den Rechnungen entsprechend ausgewiesen.

Die Kundin ist nicht berechtigt, die Pflicht zur Zahlung von Vergütungen mit Gegenforderungen zu verrechnen.

  1. Datenexport

Der Kunde hat jederzeit das Recht, einen Export seiner bei Softplus Health AG gespeicherten Daten anzufordern – unabhängig von einer etwaigen Kündigung des Vertragsverhältnisses. Der Datenexport erfolgt ausschliesslich auf Antrag des Kunden. Die Durchführung des Exports wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet und dem Kunden entsprechend in Rechnung gestellt.

  1. Laufzeit / Kündigung

Alle unsere Abonnements (u.a.Web, Workbench2, runmyphysio, Saveplus, Update- & Supportabo sowie Servern, Internet / Telefonie und TV) haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern nicht anders geregelt und verlängern sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt werden. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Aufschaltdatum der Software.

Nach einer 14-tägigen Frist kann Softplus Health AG die verbleibenden Daten des Kunden ohne weitere Mitteilung löschen. Die Daten können mittels Antragsformular gegen eine Gebühr im Originalformat zur Verfügung gestellt werden.

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

Dieses Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz von Softplus Health AG. Softplus Health AG darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden anrufen.

  1. Sonstige Bestimmungen

Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

 

Stand 15.11.2025